Freitag, 11. Juni 2004
Rechtliches
sparta, 01:01h
Eine rechtliche Überprüfung der Hyperlinks ist per Bundesgerichtshofurteil nicht mehr erforderlich. Kein Webseitenbetreiber kann für seine links nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn sich nicht auf den ersten Blick eine Strafbarkeit erschliesst.
Ist doch mal eine gute Nachricht.
Ist doch mal eine gute Nachricht.
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